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Auch höhere Pendlerpauschale beschlossen: Bundesrat billigt Rentenreform, neuen Wehrdienst und Haushalt für 2026
Mehrere Gesetzesvorhaben der Regierung passieren die Länderkammer. Dazu gehören das Rentenpaket, aber auch Steuerentlastungen für Pendler und die Gastronomie sowie die Wehrreform.
Stand:
Der Bundesrat hat am Freitag dem Rentenpaket der Regierung zugestimmt. Die Länderkammer votierte dabei unter anderem für die Verlängerung der sogenannten Haltelinie für das Rentenniveau sowie für die Ausweitung der Mütterrente. Zuvor hatten die Reformen nach längerem Streit bereits den Bundestag passiert.
Mit den Beschlüssen soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens festgeschrieben werden. Die Abkopplung der Renten von den Löhnen soll bis dahin verhindert werden.
Zudem wird die Mütterrente ausgeweitet: Bei der Rentenberechnung soll Müttern und Vätern auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt werden.
Vor allem die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus hatte für Streit in der Union gesorgt. Mehrere junge Abgeordneten bemängelten hohe Folgekosten und drohten mit einer Blockade im Bundestag, am Ende erhielt das Paket dort aber eine Mehrheit.
Als weiterer Teil des Pakets wird eine neue Aktivrente eingeführt, mit der die Bundesregierung Anreize zum längeren Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus schaffen will. Ebenfalls gebilligt wurde das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll.
Reform des Wehrdienstgesetzes kann kommen
Zudem ist der Weg für den neuen Wehrdienst frei. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes zu, das eine verpflichtende Musterung junger Männer und die Wiedereinführung der Wehrerfassung vorsieht. Weiter gilt aber das Prinzip der Freiwilligkeit.
Ziel des Gesetzes ist es, die Truppenstärke der Bundeswehr bis zum Jahr 2035 von derzeit rund 184.000 Soldatinnen und Soldaten auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen.
Alle jungen Männer und Frauen ab Geburtsjahrgang 2008 werden vom nächsten Jahr an einen Fragebogen zur Person erhalten, der auch die Motivation zum Wehrdienst abfragt.
Männer müssen, Frauen können diesen beantworten, denn für Frauen sieht das Grundgesetz keine Wehrpflicht vor. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll dann die Musterung wieder zur Pflicht werden. Praktisch wird sie aber erst später greifen.
Auch Haushalt für 2026 verabschiedet
Die Länderkammer hat zudem dem Bundeshaushalt für das kommende Jahr zugestimmt. Die Länderkammer billigte damit geplante Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro. Dabei ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von fast 98 Milliarden Euro vorgesehen, wovon ein großer Teil von der Schuldenbremse ausgenommen ist.
Von den Ausgaben entfällt der allergrößte Teil 2026 auf die Rente drauf, nämlich rund 128 Milliarden Euro. Den größten Zuwachs erfährt das Verteidigungsressort, dessen Budget um ein Drittel Prozent auf 82,65 Milliarden Euro ansteigt.
Die geplanten Investitionen belaufen sich auf über 128 Milliarden Euro. Die Gelder sollen vor allem in die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung sowie in die innere und äußere Sicherheit fließen.
Diese Entlastungen wurden außerdem beschlossen:
Zudem können sich Berufspendler und die Gastronomie über Steuererleichterungen ab dem kommenden Jahr freuen. Die Pendlerpauschale in der Steuererklärung steigt, die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants sinkt.
Ehrenamtliche Sporttrainer, Chorleiter und andere Engagierte dürfen mehr einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
- Pendlerpauschale: Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig gelten schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent.
- Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert. Das Schnitzel wird deswegen wahrscheinlich aber nicht billiger. Gastronomen dämpften bereits vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken.
- Übungsleiter und Ehrenamtler: Die Steuerpauschale für Übungsleiter wird von 3000 auf 3300 Euro angehoben, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. So viel kann man künftig durch sein Engagement einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.
- Gewerkschaften und Medaillengewinne: Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen werden steuerfrei gestellt. Außerdem können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten absetzen. Bisher zählt er zu den Werbungskosten – wer hier nicht über den Pauschalbetrag kam, hatte also nichts davon.
Die Kosten dafür tragen etwa zur Hälfte Länder und Kommunen – ihnen entgehen in den nächsten Jahren Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Mehrere Länder bestanden im Bundesrat deshalb darauf, die Bund-Länder-Finanzen im kommenden Jahr grundsätzlich neu zu ordnen. (AFP, KNA, dpa)
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